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Urheberrecht

Das Schweizerische Urheberrechtsgesetz schützt geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben. Zu diesen Schöpfungen gehören unter anderem Sprachwerke, Werke der Musik, der bildenden Kunst, der angewandten Kunst, visuelle oder audiovisuelle Werke sowie Computerprogramme. Der Schutz des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte (Interpretenschutz) in der Schweiz gilt vom Moment der Schöpfung an und bedarf keiner Registrierung. Die Bezeichnung "Copyright" oder der Vermerk "©" haben keinen Einfluss auf den Schutz.
Unsere Experten beraten und unterstützen Sie in allen Bereichen des Urheberrechts, insbesondere mit unseren folgenden Tätigkeiten:

  • Hinterlegung Ihrer Marken und Patenten in der Schweiz
  • Internationale Hinterlegung von Marken und Patenten
  • Aussergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Urheberrechten
  • Geltendmachung bzw. Durchsetzung von Urheberrechten