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Tierrecht

Es liegt in der Natur der Dinge, dass misshandelte Tiere ihre Interessen vor Gericht nicht selber vertreten können. Auch die Tierbesitzer kommen in den häufigen Fällen, in denen sie das eigene Tier misshandeln, nicht als dessen Vertreter in Frage. Unsere Anwälte vertreten Sie im Zusammenhang mit gequälten und vernachlässigten Tieren, die durch das eidgenössische Tierschutzgesetz geschützt sind.