Sozialhilferecht
Die Sozialhilfe wird von der Wohngemeinde des Empfängers ausgerichtet. Kummer Bolzern & Partner berät und vertritt Sie in allen Bereichen des Sozialhilferechts:
- Einholen von Gutachten
- Evaluation von Unterstützungspflichten
- Geltendmachung der Ihnen zustehenden Sozialhilfe
- Vertretung vor Gericht und Behörden