Planungsrecht
Das Planungsrecht erweist sich zunehmend als überaus komplexes Rechtsgebiet, das einem ständigen Wandel unterworfen ist. Es stellt Privatpersonen, Unternehmen wie auch die öffentliche Hand stets vor neue Herausforderungen. Unsere Spezialisten berät und vertritt sie in allen Bereichen des Baurechts:
- Begleitung von Gemeinwesen bei planungsrechtlichen Vorlagen (Revisionen von Bau- und Zonenordnung, Erschliessungsplanung etc.)
- Unterstützung von privaten Bauherrschaften bei planungsrechtlichen Fragen (Quartierpläne, Sondernutzungspläne)
- Beratung und gerichtliche Interessenvertretung von Bauherrschaften im Baubewilligungsverfahren
- Beratung und Vertretung von privaten Unternehmen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken und der Realisierung von Bauvorhaben
- Erstellung von Bauhandwerkerpfandrecht
- Gerichtliche Interessenvertretung bei Streitigkeiten aus mangelhafter Architekten- bzw. Werkvertragserfüllung