Internationales Privatrecht
Das internationale Privatrecht (IPR) umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die privatrechtliche Rechtsbeziehungen (Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht usw.) mit internationalem Charakter regeln.
Folgende Fragen sind hier regelmäßig relevant:
Kummer Bolzern & Partner verfügt über Anwälte mit reichem Erfahrungsschatz in länderübergreifenden Rechtsstreitigkeiten. Unsere Spezialisten beraten, unterstützen und vertreten Sie in allen Bereichen des internationalen Privatrechts.
Folgende Fragen sind hier regelmäßig relevant:
- Welches nationale Recht ist anwendbar?
- Welches Gericht ist zuständig?
- Unter welchen Bedingungen kann eine Entscheidung, welche in einem Staat gefällt wurde, in einem anderen Staat anerkannt und vollstreckt werden?
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