Haftpflichtrecht
Das Haftpflicht- und Versicherungsrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Als Geschädigter z. B. Opfer eines Unfalles, einer Straftat, eines Produktefehlers oder eines ärztlichen Kunstfehlers entstehen Ansprüche auf Ersatz des Schadens sowie Genugtuung. Wir helfen unserer Klientschaft diese Ansprüche gegenüber den Haftpflichtigen sowie deren Versicherungen durchzusetzen.
Wir betreuen unsere Klienten (Haftpflichtige oder Geschädigte) immer wieder im Zusammenhang mit unerlaubten Handlungen, unabhängig davon, ob es sich um Verschuldenshaftung oder Kausalhaftung (Haftung des Geschäftsherrn, Werkeigentümerhaftung etc.) handelt.
Unseren Tätigkeiten gehören folgendes:
Selbstverständlich werden Sie von unseren Spezialisten im Rahmen von aussergerichtlichen Problemlösungen beraten und unterstützt.
Wir betreuen unsere Klienten (Haftpflichtige oder Geschädigte) immer wieder im Zusammenhang mit unerlaubten Handlungen, unabhängig davon, ob es sich um Verschuldenshaftung oder Kausalhaftung (Haftung des Geschäftsherrn, Werkeigentümerhaftung etc.) handelt.
Unseren Tätigkeiten gehören folgendes:
- Schadensberechnung bei Körperverletzung
- Schadenersatzbemessung und Genugtuung
- Geltendmachung des Schadens direkt bei der Versicherung
- Unfallanalyse
- Einholung von medizinischen Gutachten
- Leistungskoordination verschiedener Leistungsträger
- Prozessführung
Selbstverständlich werden Sie von unseren Spezialisten im Rahmen von aussergerichtlichen Problemlösungen beraten und unterstützt.