Beglaubigungen
Beglaubigung ist allgemein ein Zeugnis darüber, dass bestimmte Urkunden mit dem Original übereinstimmen und speziell im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach Unterschriften in bestimmten Verträgen oder Urkunden durch öffentliche Beglaubigung vor einem Notar geleistet werden müssen. Die Beglaubigung dient darüber hinaus auch bei nicht formbedürftigen Schriftstücken als Echtheitsnachweis.
Unsere Notare bieten folgende Beglaubigungen an:
Unsere Notare bieten folgende Beglaubigungen an:
- Beglaubigung einer Unterschrift
- Beglaubigung einer Kopie
- Beglaubigung von Statuten
- Beglaubigung einer Übersetzung
- Einholung von Apostillen