Ausländerecht
Die Schweizer Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sowie die Erlangung von Arbeitsbewilligungen können für EU-Bürger sowie Bürger von Drittstaaten komplexe Fragestellungen aus verschiedenen Rechtsbereichen aufwerfen. Unsere Spezialistin beratet und vertretet Sie gerne in sämtlichen Bereichen des Ausländerrechts, insbesondere:
Unsere Anwältin im Bereich des Ausländerrechts beratet und vertretet Sie im Umgang mit sämtlichen Behörden wie auch in einem allfälligen Verfahren vor Gericht.
- Erlangung bzw. Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung
- Erlangung bzw. Verlängerung der Niederlassungsbewilligung
- Einbürgerung
- Asyl
- Familiennachzug
- Arbeitsbewilligung
Unsere Anwältin im Bereich des Ausländerrechts beratet und vertretet Sie im Umgang mit sämtlichen Behörden wie auch in einem allfälligen Verfahren vor Gericht.