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Ausländerecht

Die Schweizer Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sowie die Erlangung von Arbeitsbewilligungen können für EU-Bürger sowie Bürger von Drittstaaten komplexe Fragestellungen aus verschiedenen Rechtsbereichen aufwerfen. Unsere Spezialistin beratet und vertretet Sie gerne in sämtlichen Bereichen des Ausländerrechts, insbesondere:

  • Erlangung bzw. Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung
  • Erlangung bzw. Verlängerung der Niederlassungsbewilligung
  • Einbürgerung
  • Asyl
  • Familiennachzug
  • Arbeitsbewilligung

Unsere Anwältin im Bereich des Ausländerrechts beratet und vertretet Sie im Umgang mit sämtlichen Behörden wie auch in einem allfälligen Verfahren vor Gericht.